Osteopathie Kosten & Krankenkassen-Erstattung

Transparenz ist mir wichtig. Hier finden Sie alle Informationen zu meinen Behandlungskosten und den Möglichkeiten der Kostenerstattung.

Meine Preise

Erwachsene

Ersttermin 60–75 Minuten
120 €
Folgetermin 45–60 Minuten
110 €

Kinder & Babys

Ersttermin 45–60 Minuten
90 €
Folgetermin 45–60 Minuten
90 €

Was ist im Preis enthalten?

Ausführliches Anamnesegespräch

Ganzheitliche Befunderhebung

Individuelle osteopathische Behandlung

Nachbesprechung

Empfehlungen für den Alltag

Rechnung für Ihre Krankenkasse

Krankenkassen-Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Bitte erfragen Sie die aktuellen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen:

  • Behandlung durch Heilpraktiker mit Osteopathie-Ausbildung ✓
  • Formlose ärztliche Empfehlung
  • Rechnung nach GebüH

Ich erfülle diese Voraussetzungen und stelle Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.

Private Versicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten osteopathische Behandlungen in der Regel vollständig oder anteilig – je nach Tarif.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Tipp: Prüfen Sie vorab Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Erstattung ausgewählter Krankenkassen

AOK Bayern bis 180 €/Jahr
Techniker (TK) bis 120 €/Jahr
BARMER bis 180 €/Jahr
DAK bis 180 €/Jahr
IKK classic bis 180 €/Jahr
BKK je nach BKK

Stand: Januar 2026 – Bitte erfragen Sie die aktuellen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.

Erstattet Ihre Kasse Osteopathie?

Über 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Prüfen Sie hier die aktuellen Erstattungsmöglichkeiten:

So funktioniert die Erstattung

1

Empfehlung

Formlose ärztliche Empfehlung holen (kein Rezept nötig)

2

Termin

Vereinbaren Sie einen Termin bei mir

3

Behandlung

Sie erhalten die Rechnung im Anschluss

4

Erstattung

Rechnung bezahlen & mit Empfehlung bei Kasse einreichen

Häufige Fragen zu den Kosten

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

Nein, ein klassisches Kassenrezept ist nicht erforderlich. Die meisten Krankenkassen verlangen lediglich eine formlose ärztliche Empfehlung – manchmal auch als „Privatrezept" oder „Bescheinigung" bezeichnet. Ihr Hausarzt kann diese in der Regel problemlos ausstellen.

Was kostet mich die Behandlung nach Erstattung?

Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bei einer GKV-Erstattung von beispielsweise 40 € und einem Folgetermin (110 €) liegt Ihr Eigenanteil bei etwa 70 €. Manche Kassen erstatten auch mehr – prüfen Sie die aktuellen Konditionen bei Ihrer Kasse.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Sie erhalten die Rechnung direkt nach der Behandlung. Bitte begleichen Sie diese zeitnah – anschließend können Sie die bezahlte Rechnung zusammen mit der ärztlichen Empfehlung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Erstattet meine Kasse auch Kinderosteopathie?

Ja, die Erstattung gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Manche Kassen haben sogar eigene Programme für Kinderosteopathie. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.

Noch Fragen zu Kosten oder Erstattung?

Sprechen Sie mich gerne an – ich helfe Ihnen weiter.

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